Meldung

BESCHLÜSSE AUS DER SEPTEMBERSITZUNG DES KREISKIRCHENRATES

Donnerstag, 22. September 2022, 09:35 Uhr
Kirchenkreis Südharz
Informationen und Beschlüsse des Kreiskirchenrates
September 2022

1. Beschlüsse

1. Der Kreiskirchenrat bestätigt den Vorabbeschluss zwischen Superintendenten und Präses zur Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages mit Frau Diana Blaszcyk-Wand.

2. Der Kreiskirchenrat bestätigt den Vorabbeschluss zwischen Superintendenten und Präses, mit der Ausführung der Arbeiten zur Dämmung des Dachbodens im Haus der Kirche, Spiegelstr. 12, 99734 Nordhausen.

3. Der Kreiskirchenrat bestätigt den Vorabbeschluss zwischen Superintendenten und Präses, die 2. Sekretärinnen-Stelle für das Büro des Superintendenten auszuschreiben.

4. Der Kreiskirchenrat beschließt die Erhöhung zur Förderung der Kirchengemeinden aus dem kirchenmusikalischen Fonds für die Jahre 2022 und 2023 gemäß der Vergabericht-linien rückwirkend zum 01.01.2022.

5. Der KKR setzt die Runde der Ausschussvorsitzenden unter Hinzunahme von
Präses Dr. Krieger und Referent Marcus Bornschein als Lenkungsgruppe für die Gespräche mit der Hochschule Nordhausen zu möglichen Veränderungsprozessen im Kirchenkreis Südharz ein.

6. Der KKR beschließt die vorliegende Dienstanweisung von Herrn Marcus Bornschein mit sofortiger Wirkung.

7. Der KKR bestätigt die Nachnominierung von Frau Sandra Echtermeier und Frau Bettina Schuchert in den Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Etzelsrode.

8. Der KKR beschließt, rückwirkend ab dem 01.08.2022, den Arbeitsumfang der Öffentlichkeitstätigkeit im Kirchenkreis Südharz von Frau Regina Englert auf 50% aufzustocken.

9. Der KKR unterstützt den Antrag der Kirchengemeinde Bleicherode auf EKD-weite Ausschreibung der Pfarrstelle Bleicherode.

10. Der KKR beschließt die zweite Ausschreibung der Pfarrstellen Urbach und Großwechsungen.

11. Der KKR beschließt, das Kirchspiel Auleben-Hamma und deren Erprobungsraum der Gemeindearbeit die Personalkosten im Gemeindebüro mit einem Zuschuss zu unterstützen.

12. Der KKR beschließt, das Gemeindebüro Auleben innerhalb des Erprobungsraumes mit einem Zuschuss für die Büroausstattung zu unterstützen.

13. Folgende Prioritätenlisten zu Anträgen von finanziellen Mitteln für das Jahr 2023 wurden beschlossen:
- an den Ausgleichsfonds gem. § 22 FG bei der Landeskirche
- an die Städtebauförderung Thüringen „Dorfkirchen“
- an das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
- an die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer Erfurt
- an die Stiftung KIBA.

2. Informationen:

KG Niedersachswerfen
Reparatur Dachrinne-Kirche Niedersachswerfen
Zuschuss i. H. v. 1.300,00 € aus BLF






Nordhausen, 19.09.2022
gez. Andreas Schwarze
Superintendent
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