Meldung

Handlungsempfehlung des Kreiskirchenrates

Dienstag, 05. Mai 2020, 07:16 Uhr
Handlungsempfehlung zum Umgang mit Gottesdiensten

Der Kreiskirchenrat begrüßt die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen seitens des Freistaates Thüringen und die sich damit eröffnende Möglichkeit, unter strengen Bedingungen wieder zum Gottesdienst in unseren Kirchen oder unter freiem Himmel zusammen kommen zu können. Grundlage bildet neben der Thüringer Verordnung und den jeweils gültigen Erlassen der Landkreise die Rundverfügung 1-2020 vom 27. April 2020 „Perspektiven kirchlichen Handelns in weiteren Verlauf der Corona-Pandemie“ inkl. Infektionsschutzkonzept.
Wir sind dankbar, dass in den zurückliegenden Wochen so vielfältige Formen zu Gottesdiensten und Andachten entstanden sind und erprobt wurden. Wir halten fest, dass wir mit diesen Möglichkeiten viele Menschen erreicht haben. In den zurückliegenden Wochen haben sich neue Perspektiven eröffnet, Verkündigung (Martyria), Liturgie (Liturgia), den Dienst am Nächsten (Diakonia) und Gemeinschaft (Koinonia) weitreichender zu erfahren und zu verstehen. Die gute Nachricht ist zu den Menschen gekommen. Wir haben aber auch gespürt, wie sehr uns die physische Gemeinschaft besonders im Abendmahl in den letzten Wochen fehlte. Zudem konnten wir viele treue Gottesdienstbesucher auf dem technischen Weg oft nicht erreichen, wenngleich Menschen im Gebet alle Tage verbunden waren und sind.

Wir bitten die Gemeinden im Kirchenkreis Südharz, die guten Erfahrungen festzuhalten und mit der jetzt möglichen Öffnung nicht nur zum vormalig Gewohnten zurück zu kehren. Im Sinne unserer Zukunftswerkstätten erhoffen wir uns einen Verkündigungsdienst, der in vielfältiger Weise und in regionaler Zusammenarbeit Menschen erreicht. Uns ist bewusst, dass zur Zeit und unter strengen Auflagen nur Gottesdienste als Ort des Zusammenkommens möglich sind. Das Schweigen der Chöre, der musikalischen Ensembles und der Gemeinde im Gottesdienst und in den Übungsstunden schmerzt uns dabei ebenso wie die fehlenden Gemeindekreise für Kinder, Jugendliche, Familien, Ehepartner, Singles und Senioren.
Der Kreiskirchenrat bittet alle Gemeinden im Kirchenkreis Südharz in der Suche um die Wiederaufnahme von Gottesdiensten um ein sorgsames Abwägen aller Faktoren. Wir wollen keinen ausgrenzen und müssen doch mit Blick auf die Hochrisikogruppen Einschränkungen machen. Gleiches gilt dort, wo die zu erwartenden Besucherzahlen die Höchstgrenze überschreiten.

Der Kreiskirchenrat empfiehlt für das Feiern von Gottesdiensten eine gründliche Abwägung der Umstände. Der Apostel Paulus schreibt: Prüfet alles, das Gute behaltet (1. Brief an die Thessalonicher 5,1). Sie tragen in Freiheit miteinander in den Gemeindekirchenräten die Verantwortung für das gottesdienstliche Leben und die Einhaltung der strengen Regeln.
Lassen Sie uns fröhlich und unverzagt jede neue Situation annehmen.

Der Kreiskirchenrat

Im Anhang finden Sie noch die Handlungsempfehlungen zum Arbeitsschutz, der auch Pfarrbüros betrifft.

Und bitte nicht vergessen: für jede Kirche, in der Gottesdienst wieder physisch gefeiert werden soll, muss ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Das ist natürlich vom Raum und den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Das Sicherheitskonzept ist die Konkretisierung des allgemeinen Infektionsschutzkonzeptes und hält fest, wie Infektionsschutz erfolgt und Hygieneregeln eingehalten werden.

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