Freitag, 06. Februar 2026, 11:23 Uhr
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Download-Bereich dieser Webseite finden Sie neue Informationen rund um das Thema Vergütung Ehrenamtlicher im Bereich des Verkündigungsdienstes.
Information: Der Kreiskirchenrat hat im Herbst 2025 die Möglichkeit der Vergütung Ehrenamtlicher im Bereich des Verkündigungsdienstes im Kirchenkreis Südharz beschlossen.
Für die Kirchengemeinden stellt dies lediglich eine Möglichkeit dar. Eine Verpflichtung gibt es dazu nicht. Wenn man sich dazu entschließt, bedeutet dies:
• Es wird einmalig ein GKR-Beschluss darüber benötigt.
• Die festgelegten Stundensätze sind verbindlich.
• Höhere Stundensätze bedingen eine Qualifizierung. Diese muss einmalig dem Kreiskirchenamt Nordhausen nachgewiesen werden.
Ralf Rüdiger, Leiter des Kreiskirchenamtes Nordhausen
Im Download-Bereich finden Sie dauerhaft als pdf:
- Verwaltungsanordnung für die Einzelvergütungen im nebenberuflichen Dienst in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
- Vergütung Ehrenamtlicher im Bereich des Verkündigungsdienstes im Kirchenkreis Südharz ab dem 01.01.2025
- Ehrenamtspauschale- Steuer - "Erklärung zur Berücksichtigung des Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 26 a EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren (Ehrenamtsfreibetrag 840 € / Kalenderjahr)"
- Ehrenamtspauschale Übungsleiter - Steuer -"Erklärung zur Berücksichtigung des Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren (Übungsleiterfreibetrag 3000 € / Kalenderjahr)"