Prävention + Umgang mit sexualisierter Gewalt + Missbrauch

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) verfolgt die Aufarbeitung sowie die Prävention von sexuellem Missbrauch konsequent und nach klaren Verfahrensregeln.

Auf der 8. Tagung der II. Landessynode im November 2018 bekräftigten die Synodalen:
  • „Die Landessynode stellt sich dem Leid und dem Schmerz der von sexualisierter Gewalt im Raum der EKM und ihrer Vorgängerkirchen betroffenen Menschen und der damit verbundenen Schuld und Verantwortung von Kirche und Diakonie… Die Landessynode bittet alle, in ihrem eigenen Arbeits- und Lebensumfeld und auf allen Ebenen der Landeskirche besonders aufmerksam hinzuschauen und hinzuhören, wo Menschen von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder betroffen sein könnten“.

Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch innerhalb der EKM:
  • Allen Hinweisen oder Verdachtsmomenten auf sexualisierte Gewalt wird unverzüglich nachgegangen.
  • Bei hinreichendem Verdacht erfolgen die Suspendierung vom Dienst, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und das Erstatten einer Strafanzeige.
  • Wird Betroffenen Beratung und Hilfe angeboten.

Um eine Kultur der Aufmerksamkeit, des Hinschauens und der Sensibilität zur Vermeidung von Gefährdung im Bereich sexualisierter Gewalt zu erreichen, werden in der EKM alle Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst umfassend und verbindlich geschult.


Ansprechstelle

der EKM zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge
0172 - 7 11 76 72
0345 - 68 66 98 54

Meldestelle

für Fälle sexualisierter Gewalt in der EKM (externer Dienstleister)

Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) „Kind im Zentrum"
Juristenstraße 12
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 - 4 59 38-82

Beratung

Beratungsmöglichkeiten – Unterstützungs- und Hilfeleistungen - Antragsformular

Intervention

Verhaltenskodex & Schutzregelungen – Interventionsregelungen der EKM

Prävention

Fortbildungen – Erweiterte Führungszeugnisse

Weitere Informationen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

„Hinschauen – helfen – handeln“ – Eine Initiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt

Zentrale Anlaufstelle help – Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie

kostenlos und anonym:
0800 - 50 40 112
Terminvereinbarung für telefonische Beratung:
Mo: 14.00 – 15.30 Uhr
Di bis Do: 10.00 – 12.00 Uhr

Landesbischof Friedrich Kramer zur Studie über sexualisierte Gewalt

25.01.2024, Pressemitteilung 010
Wir wollen hinsehen, wahrnehmen und Verantwortung übernehmen
Friedrich Kramer, Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), begrüßt die heute veröffentlichte Studie vom Forschungsverbund ForuM zu sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland. „Wir wollen hinsehen, wahrnehmen und dann einstehen dafür, was geschehen ist. Wir wollen Verantwortung übernehmen. Dafür müssen wir uns konfrontieren lassen von dem, was Betroffene durchlitten haben und welch furchtbare Folgen das für ihr gesamtes Leben hat“, so Friedrich Kramer.

Die EKM begrüße die Studie ausdrücklich. Sie leiste einen wesentlichen Beitrag, um strukturelle Probleme zu erkennen und die Präventionsarbeit und Schutzkonzepte darauf auszurichten. Die Ergebnisse würden nun auf allen Ebenen der evangelischen Kirche intensiv diskutiert und dazu verwendet, den innerkirchlichen Aufarbeitungsprozess zu schärfen und effektiver zu gestalten, so der Landesbischof.

Nach Verabredung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sollen durch Bundesländer regionale Aufarbeitungskommissionen berufen werden, die mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden den Aufarbeitungsprozess steuern und gestalten.

In der EKM sind bei der Auswertung von mehr als 9.000 Personalakten von Pfarrpersonen aus den Jahren 1946 bis 2020 insgesamt 49 Beschuldigte und 125 Betroffene ermittelt worden. „Dies ist aber nur das Hellfeld sexualisierter Gewalt. Wir müssen mit einem sehr viel größeren Dunkelfeld rechnen. Wir werden die Studie genauestens auswerten“, so Kramer.

Die EKM verfolgt die Aufarbeitung sowie Prävention von sexuellem Missbrauch konsequent und strukturiert. So wurde bereits 2013 (als eine der ersten Gliedkirchen der EKD) ein „Unabhängiges Entscheidungsgremium für ergänzende Hilfeleistungen für Opfer sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche“ einberufen. Betroffene erhalten eine Anerkennungsleistung, mit der die EKM das erfahrene Leid anerkennt. Ebenso seit 2013 gibt es ein umfangreiches Präventions-Konzept. Im Frühjahr 2021 wurde durch die Landessynode das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Seit zwei Jahren gibt es die Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Eingerichtet wurde zudem eine gemeinsame Meldestelle der EKM, der Kirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschlands bei einem externen Dienstleister. Die Aufgabe übernommen hat das „Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk Kind im Zentrum“ in Lutherstadt Wittenberg. Zudem sei ein Rahmenschutzkonzept für die Landeskirche entwickelt worden, auf dessen Grundlage ab Januar 2024 Schutzkonzepte in den Kirchenkreisen und den Werken und Einrichtungen implementiert werden sollen, um die Präventionsarbeit zu professionalisieren. Zwei Mitarbeiterinnen hätten Anfang dieses Jahres bereits ihre Arbeit aufgenommen. „Wir sind konsequent auf der Seite der Betroffenen“, so der Landesbischof.

Mehr Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKM gibt es unter:

Hintergrund

Ende 2020 hat der Forschungsverbund ForuM (Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland) mit einer breit angelegten unabhängigen Studie zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche seine Arbeit aufgenommen.

ForuM ist ein unabhängiges Forschungsprojekt. Es umfasst ein Metaprojekt sowie mehrere Teilprojekte. Beteiligte Institutionen sind die Hochschule Hannover, die Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg, die Bergische Universität Wuppertal, die Freie Universität Berlin, das Institut für Praxisforschung und Projektberatung München, das Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf, das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim sowie die Universität Heidelberg. Das Forschungsprojekt wurde von der evangelischen Kirche mit ihren 20 Landeskirchen beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3,6 Millionen Euro. Alle 20 Landeskirchen beteiligen sich an der Finanzierung.

Interview mit Personaldezernent M. Lehmann

Auf MDR-Kultur gab der Personaldezernent der EKM Michael Lehmann ein Interview zur Arbeit unserer Landeskirche im Rahmen der Studie zu sexualisierter Gewalt:
https://www.mdr.de/kultur

Künstliche Intelligenz und der Missbrauch von Kinderfotos

Verantwortung der (digitalen) Kirche

Liebe Mitgestaltende unserer Kirche,
kurz vor den Sommerferien 2025 hat Sie ein Brief erreicht, der um eine freiwillige Verzichtserklärung zur Veröffentlichung von Kinder- und Jugendfotos bittet.
Das Bundeskriminalamt schreibt: „Kinderbilder gehören nicht ins Netz.“ Viele Expert*innen teilen diesen Appell. Gleichzeitig gibt es gute Gründe, warum Institutionen Fotos von und mit Minderjährigen erstellen und verwenden möchten – etwa um Wertschätzung zu zeigen oder die eigene Arbeit zu dokumentieren. Dennoch muss der Schutz der Kinder überwiegen.

Ziel ist es, für die Risiken zu sensibilisieren:
Durch Künstliche Intelligenz (KI) hat bildbasierte sexualisierte Gewalt eine neue Dimension erreicht. Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, weil ihre Bilder im Internet unkontrollierbar verbreitet und missbraucht werden können. Wir müssen uns ehrlich eingestehen – wir haben die Kontrolle über diese Bilder verloren.

Warum kam der Brief vor den Sommerferien?
Das Thema wurde in unserer Landeskirche aktuell, nachdem Ivonne Stam von der Fachstelle Prävention sexualisierter Gewalt der EKM auf den rasant steigenden Missbrauch von Kinder- und Jugendfotos im Darknet hingewiesen hat. Gerade im Sommer entstehen viele Fotos von Kindern in unbeschwerten Situationen, die besonders missbrauchsgefährdet sind – kurze Röckchen oder Höschen mit nackter Haut, Kinder bei Wasserspielen im Badezeug oder genüsslich beim Eisschlecken, fröhlich an Strohhalmen saugend... Dabei müssen Fotos und Videos nicht einmal zwingend nackte Haut zeigen, um für pädokriminelle Täter*innen interessant zu sein. Das Thema betrifft also nicht nur die Sommerzeit.

Wo liegt das Problem?
Mit KI können Bilder aus dem Netz verändert, Körper entblößt oder in Missbrauchsszenen eingebettet werden – ohne unsere Zustimmung und Kontrolle. Scheinbar harmlose Aufnahmen werden von Social-Media-Kanälen und Webseiten übernommen, in einschlägigen Foren hochgeladen und dort milliardenfach aufgerufen, getauscht und mit sexuellen Kommentaren unterlegt. Deepfake-Generatoren ermöglichen es, Bilder von Kindern mit wenigen Klicks zu sexualisieren. Fotos, die wir gut gemeint veröffentlichen, sind weltweit einseh- und benutzbar – können leicht und schnell zu Deepnudes werden.

Ein weiterer Fakt: Deepfake-Pornos derzeit kein eigener Strafbestand. Es gibt keine Regelung, die das Herstellen oder Verbreiten unter Strafe stellt. Erst kürzlich wurde ein Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz vor Deepfake-Pornos vorgelegt.

Was können wir stattdessen tun?

Fototipps für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit:


• Verwenden Sie Symbolbilder oder anonymisierte Darstellungen (Gesichter zu verpixeln oder mit Smileys überdecken reicht nicht aus – KI-Tools können sie entfernen).
• Fotografieren Sie Gruppen von Kindern von oben, sodass nur Köpfe und z. B. ein Spiel im Fokus sind.
• Stellen Sie z.B. das Gebastelte in den Fokus, während Sie das Kind im Hintergrund unscharf abbilden.
• Zeigen Sie möglichst ganze Kindergruppen von hinten, achten Sie darauf, keine nackten Körperteile abzubilden.
• Vermeiden Sie Nahaufnahmen von Gesichtern oder Ausschnitte von Blusen/T-Shirts.
• Fotografieren Sie so, als ob keine Fotoerlaubnis der Eltern vorliegt.
• Sensibilisieren Sie Ihr Team vor Veranstaltungen gezielt für dieses Thema.

Unsere Verantwortung als Kirche
Wir stehen für Schutz, Würde und Vertrauen. Deshalb bitten wir Sie, als Gemeindekirchenrat die freiwillige Verzichtserklärung zu beschließen: Keine Veröffentlichung das Kindeswohl gefährdender Kinder- und Jugendfotos. Das ist ein mutiger Schritt für den Schutz der Persönlichkeitsrechte junger Menschen, für das Vertrauen der Eltern und für eine Öffentlichkeitsarbeit, die den Menschen achtet.
Lassen Sie uns gemeinsam der digitalen Realität unsere Gesellschaft Rechnung tragen und für eine Kirche stehen, die mit offenen Augen und klarem Herzen handelt.

Informationen:
  • EKMintern berichtete in der Ausgabe Juli/August 2025 auf Seite 6.
  • Die Nutzungsvereinbarungen der Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok und YouTube sehen vor, dass die Betreiber mit dem Posten die Nutzungsrechte an geteilten Inhalten erwerben und diese auch Dritte zur Nutzung berechtigen dürfen.
  • Quellen: Servicestelle Jugendschutz
  • Save the Children
  • Bundeskriminalamt
  • Zum Download finden Sie hier den Leitfaden von Save the Children „Zum sensiblen Umgang mit Kinderfotos und -videos in Institutionen und Organisationen - Wie wir das Risiko mindern können, dass pädokriminelle Täter*innen (online) veröffentlichte Aufnahmen von Kindern zweckentfremden“

Regina Englert
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