Kreiskirchenrat
Der Kreiskirchenrat ist für alle Aufgaben der Leitung zuständig, die nicht der Kreissynode vorbehalten sind. Er trägt die Verantwortung dafür, dass der kirchliche Dienst in allen Gebieten ordnungsgemäß wahrgenommen wird.
Der Kreiskirchenrat setzt sich zusammen aus dem Superintendenten, seinem 1.Stellvertreter, dem Präses der Kreissynode als "geborene Mitglieder" und 12 von der Kreissynode gewählten haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern der Kreissynode. Er tagt in der Regel monatlich. Der Vorsitzende des Kreiskirchenrats wird alle zehn Jahre von der Kreissynode gewählt.
Die stellvertretenden Superintendenten werden ebenso von der Synode gewählt.
Mitglieder des Kreiskirchenrates des Kirchenkreises Südharz
Beruflich:
Superintendent:
1. stellvertretender Superintendent:
2. stellvertretender Superintendent:
Mitglieder:
Vertreter:
Tilly Pape und Gerhard Meißner
Nicht-Beruflich:
Mitglieder:
Petra Gunst, Präses der Kreissynode
Hans-Joachim Handt
Dr. Uwe Krieger
Eva Kothe
Sylvia Laucke
Petra Schröder
Harald Volkmann
Marion Zöller
Hans-Joachim Handt
Dr. Uwe Krieger
Eva Kothe
Sylvia Laucke
Petra Schröder
Harald Volkmann
Marion Zöller
Vertreter: